Erwerbserlaubnis bei Waffen
Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen:"Abgabe nur persönlich an den Inhaber einer Erwerbserlaubnis"Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen sowie sonstigen Waffen: "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"
Zustellung von Waffen und Munitin : Mo.+Mi.+Do.+Fr. zwischen 8.00 -14.00 Uhr. Der Wochentag wir mit Ihnen immer Tel. abgestimmt.
Pulver
Bitte beachten Sie §27 SprengstoffgesetzBei Pulver nur persönliche Abholung möglich -kein Versand- !! Wir benötigen hierfür einen Tag Vorlauf, da das Pulver in einem externen Lager liegt .
Ebenfalls sind die Lagermengen direkt am Ladenlokal begrenzt.